1. Geltung dieser AGB
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von gebrauchten, meist klassischen Fahrzeugen an Privatpersonen und Unternehmer.
2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
2.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
3. Zahlung / Aufrechnung
3.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
3.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4. Abnahme
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
4.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
5.2 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
5.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
5.5 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
6. Fahrzeugbeschreibung/Gutachten/Expertisen/Fahrzeugpässe
6.1 So weit in dem Kaufvertrag / der Bestellung, und / oder der Fahrzeugbeschreibung (zum Beispiel Anzeigentexten) auf Gutachten und Fahrzeugpässen, deren Inhalt, oder deren Bewertungsergebnis ganz oder teilweise Bezug genommen wird, handelt sich hierbei um die Wiedergabe des Gutachtens.
6.2 Der Verkäufer macht sich den Inhalt des Gutachtens nicht zu eigen, er distanziert sich vom Inhalt des Gutachtens / Expertise.
6.3 Etwaige Ansprüche gegenüber dem Gutachter sind hierdurch nicht betroffen.
7. Originalität /Unfallschaden / vorherige Nutzer
7.1 Die Fahrzeuge, mit denen die Firma Street-Classics typischerweise Handel treibt sind historische Fahrzeuge erheblichen Alters. Zum Zeitpunkt der Auslieferung war der Verkaufsgegenstand ein Industrieprodukt mit einer vom Hersteller gedachten Lebens- /Nutzungsdauer von 10-15 Jahren. Der Verkaufsgegenstand ist zum Zeitpunkt dieses Vertrages älter als
15 Jahre und hat damit seine vom Hersteller vorgesehene Lebens-/Nutzungsdauer weit überschritten.
7.2 Aufgrund des Alters dieser Fahrzeuge kann eine Aussage zu Originalität nicht
getätigt werden.
7.3 Es kann auch eine Aussage zu Unfall-Vorschäden nicht (!) getätigt werden. Die
etwaige Angabe zu Unfallvorschäden bezieht sich daher ausschließlich auf die eigene Kenntnis des Verkäufers. Aufgrund des Alters und der regelmäßig zu erwartenden Laufleistung solcher Fahrzeuge muss mit Unfallvorschäden gerechnet werden.
7.4 Es kann auch keine Aussage zu der Anzahl der vorherigen Nutzer des Fahrzeuges getätigt werden.
7.5 Ebenso ist aufgrund des Fahrzeugalters und der nicht genau nachvollziehbaren Qualität von Ersatzteilen und evtl. vorangegangener Restaurierungs- und Reparaturarbeiten eine Aussage der Firma Street-Classics zum Zustand des Fahrzeuges nicht möglich.
8. Sachmangel
8.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kauf-gegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-bestelltes Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
8.2 Diese Reduzierung / Ausschluss der Gewährleistung nach 8.1 gilt nicht bei Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die
der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will
oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 8.2 dieses Abschnitts entsprechend.
8.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.5 Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine textliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
8.6 Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
8.7 Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1 Für die Haftung wegen Lieferverzuges sind die gesetzlichen Regelungen anwendbar. 9.2 Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen
in Abschnitt „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 8.3 und 8.4 entsprechend.
10. Gerichtsstand
10.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
10.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
11. Sonstiges / Rechtswahl
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages – sowie die Aufhebung dieser Formvorschrift – bedürften der Textform.
11.2 Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages in seinen Rest nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, welche dem Gewollten möglichst nahe kommt.
11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
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